KOSTEN DER BERATUNG ALS ANWÄLTIN

Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung liegen für Privatpersonen die Kosten bei maximal 190,00 € zuzgl. MwSt., mit Unternehmern müssen Sie in einem angemessenen Verhältnis stehen, dürfen jedoch auch höher vereinbart werden.

In diesem ersten Termin, der in der Regel persönlich stattfinden wird, versuche ich mit Ihnen zu klären, ob ich eine weitere Vertretung in Ihrem konkreten Fall auf der Basis einer überschlägigen Beurteilung für sinnvoll erachte. Hier erfolgt, soweit das in diesem Zeitpunkt bereits möglich ist, auch eine vorläufige Analyse der Risiken und der zu erwartenden Kosten. Auf dieser Grundlage können Sie dann über die Mandatserteilung und die weitere Vorgehensweise erste vorläufige Entscheidungen treffen. Eine Erstberatung wird nur verrechnet, wenn es bei der Erstberatung bleibt, anderenfalls erfolgt Abrechnung nach Stundensätzen. Meine anwaltliche Tätigkeit erfolgt auf der Basis eines Stundenhonorars, das ich gesondert mit Ihnen vereinbare. Alternativ werden die gesetzlichen Gebühren auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) verrechnet.

BEI EINER MEDIATION ERFOLGT MEINE VERGÜTUNG IMMER AUF STUNDENHONORARBASIS

Eine Mediation ist bei Parteien, die selbst Verantwortung für ihren Streit übernehmen wollen, kostengünstiger, da sie bei Erfolg zu einer Einigung in einem überschaubaren Zeitraum führt. Es fallen weder weitere Instanzen an, noch Gerichtskosten. Notwendige gerichtliche (Rest -) Auseinandersetzungen können nach einer Mediation oft weit effektiver und kostengünstiger geführt werden.

Die Höhe meines Stundenhonorars sowie ggf. anfallende weitere Kosten kläre ich gerne mit Ihnen telefonisch oder im ersten Beratungsgespräch.