GERICHTSVERFAHREN

Im streitigen Gerichtsverfahren werden die Sachfrage und das Recht geklärt. Die Konfliktparteien lassen sich von Rechtsanwälten vertreten. Die Entscheidung trifft der Richter. Das Ergebnis wird jedoch häufig von beiden Parteien als ungerecht empfunden. Daraus ist die Erkenntnis entstanden, dass „Recht nicht gleich Gerechtigkeit“ sein muss.

Ich berate Sie in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere im:

Arbeitsrecht

Sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber unterstütze ich Sie bei der Vertragsgestaltung, der Änderung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt selbstverständlich auch für Dienstverhältnisse freier Mitarbeiter und Selbständiger sowie deren Auftraggeber.

Wirtschaftsprivatrecht

Viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beschäftigen keinen eigenen Juristen im Haus. Hier stehe ich Ihnen für alle zivilrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung, sei es die Gestaltung der Verträge mit Handelsvertretern, Kundenverträge, Mietverträge, Lieferverträge, Gewährleistung im Kaufrecht oder Werkvertragsrecht, Rechtsform der Gesellschaft, die Begründung oder Auseinandersetzung des Unternehmens etc. Wenn ich persönlich nicht weiterhelfen kann, vermittle ich Sie gerne an eine Kollegin oder einen Kollegen des Fachgebietes weiter.

Haftungsrecht/ Gewährleistungsrecht

Sie haben sich etwas gekauft, das einen Mangel aufweist und der Verkäufer verweigert die Gewährleistung? Sie waren an einem Unfall beteiligt und möchten wissen in welchen Umfang Sie Ansprüche gegen den Schädiger geltend machen können? Ein Geschädigter macht Ansprüche gegen Sie geltend und Sie wollen überprüft haben inwieweit diese berechtigt sind? Sie haben Probleme mit einer ärztlichen Beratung oder Behandlung? Sie sind Arzt und haben einen Patienten, der mit Ihrer Leistung nicht zufrieden ist? In all diesen Bereichen, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden!